Der menschenrechtliche Ansatz
Wechsel der Perspektive
In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat in der Entwicklungs- und Nothilfe für behinderte Menschen ein Perspektivenwechsel stattgefunden - von einem Ansatz, der auf Barmherzigkeit beruhte, hin zu einem menschenrechtlichen Ansatz. Letzterer stellt immer weniger die körperlichen bzw. geistigen Einschränkungen des Einzelnen in den Vordergrund, sondern vielmehr das Leistungsvermögen und die Menschenrechte des Betroffenen. Diese Entwicklung steht im Einklang mit der Resolution der Vereinten Nationen (UN) vom Dezember 2003, in welcher die Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte niedergelegt wurden.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, in die Entscheidungsfindung bei sie selbst betreffenden Themen miteinbezogen zu werden. Sie haben das Recht, Zugang zu medizinischen Grunddiensten und Bildung zu haben sowie ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Die CBM-Strategie richtet sich nicht nur auf die Behinderung eines Menschen, sondern auf den Menschen als Ganzes und sein soziales Umfeld. Somit sind die CBM-Programme menschenrechtlich begründet und fördern die Integration von Menschen mit Behinderungen.
Weitere Informationen: Was ist eine Behinderung?
Lesen Sie weiter: Nachhaltigkeit und die Befähigung von Partnern
Zurück: Grundsätze
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, in die Entscheidungsfindung bei sie selbst betreffenden Themen miteinbezogen zu werden. Sie haben das Recht, Zugang zu medizinischen Grunddiensten und Bildung zu haben sowie ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Die CBM-Strategie richtet sich nicht nur auf die Behinderung eines Menschen, sondern auf den Menschen als Ganzes und sein soziales Umfeld. Somit sind die CBM-Programme menschenrechtlich begründet und fördern die Integration von Menschen mit Behinderungen.
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