UN-Vollversammlung nimmt Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen an

CBM: Großartiger Erfolg auf dem Weg zur Gleichberechtigung

große Version anzeigen Giovannie sitzt auf einem dreirädrigen Fahrrad, neben ihm die Koordinatorin für gemeindenahe Rehabilitation und eine weitere Frau.
Giovannie A. Tino (35) hat sich drei Jahre lang als Präsident des Interessenverbands der Menschen mit Behinderungen in der philippinischen Stadt Iriga für Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen eingesetzt.

Die Stadtverwaltung von Iriga setzt auf die gemeindenahe Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen: Seit sieben Jahren arbeitet die Ernährungswissenschaftlerin Rosa Jenuie Bolivar, 48, links, als Koordinatorin für gemeindenahe Rehabilitation im Sozialamt. © CBM
Der erste Menschenrechtsvertrag des 21. Jahrhunderts, die UN Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen ist gerade von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen worden. "Dies ist ein großer Paradigmenwechsel und ein historischer Erfolg für die Art wie die 650 Millionen Menschen mit Behinderungen weltweit behandelt werden", sagt Professor Allen Foster, Präsident der CBM.

"Die Annahme der Konvention ist ein klares und positives Zeichen der Solidarität, die sicherstellen soll, dass Menschen mit Behinderungen von unserer Gesellschaft gleichberechtigt behandelt werden und vollkommen in die Gemeinschaft einbezogen werden", Allen Foster weiter. Dies ist insbesondere wichtig, wenn man bedenkt, dass 80 Prozent der 650 Millionen Menschen mit Behinderungen weltweit zu den ärmsten der Armen gehören und in den am meisten benachteiligten Gesellschaften leben.
Emilio steht neben seiner Mutter und legt ihr den Arm auf die Schulter. Neben ihm sitzen seine Cousine und ihre Kinder.
Emilio Ampongan, 48, unterstützt seine Mutter Eluminada (82), seine Schwester und ihren Sohn mit Hilfe seines Schrotthandels. Er gibt die Hälfte seines Einkommens, das er mit der Reparatur von Regenschirmen und dem Sammeln und Verkaufen von verwertbaren Abfällen verdient, an seine Familie. Emilio lebt in San Isidro, in der Nähe der Stadt Iriga. Lesen Sie hier mehr über seine Familie und die Gemeinden im Süden der philippinischen Provinz Camarines Sur. © CBM

UN-Konvention wichtiger Beitrag zur Armutsbekämpfung

Die CBM, eine internationale Organisation der Entwicklungszusammenarbeit, setzt sich über ihre Partnerorganisationen für die Ermächtigung und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen ein. Die Partnerorganisationen der CBM stellen Leistungen zur Vorbeugung, Behandlung, Ausbildung und Rehabilitation bereit, um die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Darüber hinaus treten sie für gleiche Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

In diesem Zusammenhang ist die UN Konvention zu den Rechten der Menschen mit Behinderungen ein bedeutendes Instrument, das zur Armutsbekämpfung beitragen kann. "Wenn Menschen mit Behinderungen keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Berufsausbildung und lebenslangem Lernen bekommen, wie können sie dann an gute Jobs kommen? Sie werden ausgegrenzt und auf die Unterstützung ihrer Familien angewiesen sein, die sowieso schon arm sind", sagt Allen Foster.

Zugang zu Bildung, Gebäuden und Arbeitsmärkten

Unter anderem betont die Konvention das Recht von Menschen mit Behinderungen nach Schulausbildung in Regelschulklassen (Artikel 24); das Recht auf ein höchstmögliches Gesundheitsniveau ohne aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert zu werden und den Zugang zu Gesundheitsdiensten sicherzustellen (Artikel 25); das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit, gleichberechtigt mit anderen. Dies beinhaltet das Recht die Chance wahrzunehmen, den Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, die ein offener, zugänglicher und Menschen mit Behinderungen einbeziehender Arbeitsmarkt bietet (Artikel 27).

CBM setzt sich seit 100 Jahren für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen ein

Die Konvention bereitet den Weg für eine wirkliche Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft. "Das ist es, worum sich die CBM seit ihrem Gründungsjahr 1908 fast 100 Jahre lang bemüht hat", betont Allen Foster. "Im Rahmen der 1000 Projekte, in die wir einbezogen sind, ist es das Ziel unserer Partner, Menschen mit Behinderungen zu befähigen, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen und ihren eigenen authentischen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten."

Jetzt beginnt der Ratifikationsprozess durch die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen und im Anschluss die Umsetzung der Konvention. Derzeit haben nur 45 Länder spezifische Gesetzgebungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen verabschiedet.

"Gesellschaft muss Beitrag zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen leisten"

Der neue Menschenrechtsvertrag erfordert zum Beispiel, dass die Länder die Freiheit von Ausbeutung und Missbrauch von Menschen mit Behinderungen garantieren; die Bereitstellung von barrierefreien Gebäuden, sowie den Zugang zu Bildung und Information fördern und verbessern. Die CBM unterstützt insbesondere die mit der Ratifizierung einhergehenden Verpflichtung, Schwerpunkte in der Regierung zu bilden und landesweit Regelungen zu treffen, um die Umsetzung der Konvention zu fördern und deren Umsetzung zu überwachen (Artikel 33).

"Es liegt jetzt an allen von uns, auf allen Ebenen der Gesellschaft dazu beizutragen, dass sich die Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderungen ändern, wenn wir wollen, dass diese neue Konvention Bedeutung erlangen und den Weg zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen ebnen soll", sagt Allen Foster. "Menschen mit Behinderungen werden beurteilen, in wieweit wir unsere Versprechen und Verpflichtungen einhalten. Die CBM wird alles tun, was im Rahmen ihres Mandats nötig ist, um unsere lokalen Partner in den Entwicklungsländern zu unterstützen, damit die Konvention eine Realität im Leben der Menschen wird."

Lesen Sie hier mehr über Giovannie, Emilio und die Stadt Iriga.

Weitere Informationen:
UN Enable Website

UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities

UN Webcast showing the adoption of the UN Convention on the Rights Persons with Disabilities
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Weitere Informationen

Wie kommt es zum Inkrafttreten der UN-Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen?

Schritt 1 - Ein vorbereitendes Komitee “Ad Hoc Committee on a Comprehensive and Integral International Convention on the Protection and Promotion of the Rights and Dignity of Persons with Disabilities” – eingerichtet am 19. Dezember 2001, arbeitet an einem Textentwurf, entsprechend der Resolution 56/168 der Vollversammlung. Die erste Sitzung des Ad Hoc Komitees fand am 29. Juli bis 9. August 2002 statt.

Schritt 2 – Das Ad Hoc Kommittee erarbeitet Textentwurf und nimmt ihn in ihrer achten Sitzung an (14 to 25 August 2006).

Schritt 2 - Der Entwurf wird dem zuständigen Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen vorgelegt (ECOSOC, United Nations’ Economic and Social Council)

Schritt 3 - Das Sekretariat der Vereinten Nationen legt eine Versammlungsresolution vor, die von der jährlichen Vollversammlung diskutiert wird

Schritt 4 - Annahme der Konvention durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006

Schritt 5 - UN-Mitgliedsstaaten unterzeichnen die Konvention

Schritt 6 - Anpassung der nationalen Gesetzgebung, so dass diese mit der Konvention übereinstimmt

Schritt 7 - Die Konvention tritt in Kraft, wenn sie von den Mitgliedsstaaten per Zweidrittelmehrheit ratifiziert worden ist

Schritt 8 – Nachdem die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Konvention mit Zweidrittelmehrheit angenommen hat, wird sie ihren Mitgliedern zur Ratifizierung übergeben. Die Konvention wird 30 Tage nachdem die 20. Ratifizierungsmitteilung das UN Sekretariat erreicht hat. Sie wird dann für alle Mitgliedsstaaten gelten, die die Konvention unterzeichnet haben, und wird von weiteren Mitgliedsstaaten ratifiziert werden können.