Gesellschaftliche Ausgrenzung als Menschenrechtsverletzung
UN-Konvention betont Vielfalt, ohne soziale Problemlagen zu ignorieren
-

-
Dr. Heiner Bielefeldt.
(Copyright: Deutsches Institut für Menschenrechte)
Der folgende Artikel fasst einen Essay von Dr. Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, zusammen. Ein Fazit, das man aus der Konvention ableiten kann ist: Die gesellschaftliche Praxis, die Menschen mit Behinderungen vom öffentlichen Leben ausschließt, ist menschenrechtswidrig!
Der Original-Essay "Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention" (Deutsches Institut für Menschenrechte, Essay No. 5, Berlin Dezember 2006) kann kostenlos von der Instituts-Website heruntergeladen werden: www.institut-fuer-menschenrechte.de
E-Mail: Deutsches Institut für Menschenrechte
Der Original-Essay "Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention" (Deutsches Institut für Menschenrechte, Essay No. 5, Berlin Dezember 2006) kann kostenlos von der Instituts-Website heruntergeladen werden: www.institut-fuer-menschenrechte.de
E-Mail: Deutsches Institut für Menschenrechte
Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenkonvention
Die neue UN-Menschenrechtskonvention ist charakterisiert durch die
=> Die neue UN-Menschenrechtskonvention befreit Menschen mit Behinderungen davon, sich als "defizitär" sehen zu müssen, aber auch alle Menschen insgesamt von einer falschen Gesundheitsfixierung, die alle an den Rand drängt, die den Anforderungen an Fitness, Jugendlichkeit und permanenter Leistungsfähigkeit nicht entsprechen.
Verständnis von "Behinderung"
Ermächtigung und soziale Einbeziehung statt strukturelle Unrechtserfahrung
Kontrolle der Umsetzung der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen
Theorie der Menschenrechtskonventionen
Der dritte Aspekt wird in der UN Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen besonders betont, da Vieles, was die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben hindert, physischen oder geistigen Barrieren geschuldet ist.
Eine Menschenrechtskonvention enthält
=> Die gesellschaftliche Praxis, die Menschen mit Behinderungen vom öffentlichen Leben ausschließt, ist menschenrechtswidrig!
Zurück: CBM: Menschen mit Behinderungen in Armutsbekämpfung einbeziehen
Lesen Sie weiter: Aktionen der CBM zum 30. März anlässlich der Zeichnung der UN-Konvention
- Abkehr von einer Behindertenpolitik, die primär auf Fürsorge und Ausgleich vermeintlicher Defizite abzielt. Statt dessen betont sie die gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt ("Diversity") und verweist gleichzeitig auf
- die gesellschaftliche Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, die als das eigentliche Defizit / Behinderung ("Disability") verstanden und als Menschenrechtsverletzung gewertet werden.
=> Die neue UN-Menschenrechtskonvention befreit Menschen mit Behinderungen davon, sich als "defizitär" sehen zu müssen, aber auch alle Menschen insgesamt von einer falschen Gesundheitsfixierung, die alle an den Rand drängt, die den Anforderungen an Fitness, Jugendlichkeit und permanenter Leistungsfähigkeit nicht entsprechen.
Verständnis von "Behinderung"
- Paradigmenwechsel: statt Behinderung als Defizit zu begreifen, wird sie als Teil der gesellschaftlichen Vielfalt – „Diversity“ - und als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertgeschätzt. So wird etwa die Gebärdensprache der Menschen mit Hörbehinderungen als Kulturerrungenschaft gewertet.
- Soziale Problemlage von Menschen mit Behinderungen: Als Defizit wird die gesellschaftliche Praxis der Ausgrenzung / Behinderung von Menschen mit Behinderungen verstanden – englisch "disability" (im Gegensatz zu “impairment“, das die biologisch-natürliche Beeinträchtigung meint)
- Behinderung ("Disability") - die soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung kann als strukturelles Unrecht adressiert werden
Ermächtigung und soziale Einbeziehung statt strukturelle Unrechtserfahrung
- Die Ermächtigung ("Empowerment") von Menschen mit Behinderungen wird betont: Menschen mit Behinderungen wenden sich kritisch gegen Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung in der Gesellschaft. Sie sind nicht die passiv ein Schicksal Erleidenden.
- Gegen das Unrecht gesellschaftlicher Ausgrenzung "hilft" nur die freiheitliche und gleichberechtigte soziale Inklusion (Einbeziehung) von Menschen mit Behinderungen – die den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, die Teilhabe am kulturellen Leben und die gleichberechtigte Mitwirkung an der Politik umfasst
Kontrolle der Umsetzung der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen
- Staaten verpflichten sich, mindestens alle vier Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Konvention zu verfassen und einem unabhängigen Ausschuss der Vereinten Nationen zur Prüfung vorzulegen (Staatenberichtsverfahren)
- Neu ist die Überwachung der Umsetzung der Konvention in die nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung – dazu werden Institutionen in den UN-Mitgliedsländern geschaffen – in Zusammenarbeit mit dem zuständigen UN-Ausschuss ("Committee on the Rights of Persons with Disabilities")
Theorie der Menschenrechtskonventionen
- Staat soll Menschenrechte achten und staatliches Handeln an ihnen ausrichten
- Staat soll Schutz vor Rechtsverletzungen durch Dritte bieten
- Staat soll durch Maßnahmen sicherstellen, dass die Menschen von ihren Rechten Gebrauch machen können.
Der dritte Aspekt wird in der UN Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen besonders betont, da Vieles, was die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben hindert, physischen oder geistigen Barrieren geschuldet ist.
Eine Menschenrechtskonvention enthält
- individuelle Abwehrrechte gegen Staat, Gesellschaft und Gemeinschaft, sie ist aber auch
- gegen unfreiwillige Ausgrenzungen aus Gemeinschaften oder der Gesellschaft gerichtet. (Hannah Arendt: Menschenrecht auf Rechtsgemeinschaft)
=> Die gesellschaftliche Praxis, die Menschen mit Behinderungen vom öffentlichen Leben ausschließt, ist menschenrechtswidrig!
Zurück: CBM: Menschen mit Behinderungen in Armutsbekämpfung einbeziehen
Lesen Sie weiter: Aktionen der CBM zum 30. März anlässlich der Zeichnung der UN-Konvention










