Richtlinien zum Kinderschutz

1. Hintergrundinformationen und Begründung

In allen Ländern dieser Welt sehen sich Kinder mit Hindernissen wie Armut, Krankheit, Ungerechtigkeit und Missbrauch konfrontiert, die ihnen Erwachsene oder andere Kinder in den Weg gelegt haben, so dass sie ihr von Gott geschenktes Potential nicht entfalten können.

Wir haben stellen mit Besorgnis fest, dass die Wahrscheinlichkeit, mit der Kinder mit Behinderungen missbraucht werden, mindestens doppelt so hoch ist wie bei nicht behinderten Kindern. Daher zählen die Kinder, die wir über unsere Projekte erreichen wollen, zu den extrem gefährdeten in der Welt. Ebenso sind behinderte Erwachsene in bestimmten Bereichen sehr viel gefährdeter, Missbrauch anheim zu fallen, als die allgemeine Bevölkerung.

Der Zweck dieser Richtlinien ist es, Kinder mit oder ohne Behinderungen (sowie gefährdete Erwachsene) gegen sexuelle Misshandlungen und sexuellen, emotionalen
oder physischen Missbrauch sowie Vernachlässigung zu schützen, welche für CBM
International völlig inakzeptabel sind. CBM unterstützt die ‘UN-Kinderrechtskonvention’ als ein wichtiges Regelwerk an Normen zum Schutz von Kindern und ist bestrebt, innerhalb unserer Aktivitäten eine sichere Umgebung zu schaffen, in der die Rechte des Kindes gewahrt werden.

Außerdem werden alle CBM Mitarbeiter, Projektpartner und andere Einrichtungen,
mit denen CBM International zusammenarbeitet, gebeten, aktiv dazu beizutragen,
ein Umfeld, in dem Kinder sicher sind, aufzubauen und zu pflegen.
“Kinderschutz” liegt in der Verantwortung der Organisation als auch in der jedes Einzelnen.

Da CBM International Mitarbeiter entsendet und mit Projektpartnern und anderen
Institutionen zusammenarbeitet, sollen praktische Schritte unternommen werden,
um Verfahren und Vorgehensweisen zum Schutz von Kindern in einen kontinuierlichen Prozess zu entwickeln.

2. Verfahren für alle, die CBM International repräsentieren

In der Bestrebung, Kinder und gefährdete Erwachsene vor Missbrauch zu schützen,
sollen Richtlinien und Trainingseinheiten die Verantwortung der Personalbteilung von CBM e.V. und der Mitgliedsorganisationen umreißen.

Diese Richtlinien sollen folgende Punkte abdecken:
  • das Einstellungsverfahren für entsandte Mitarbeiter.
  • Verhaltensregeln für entsandte Mitarbeiter.
  • Verhaltensregeln, für alle, die Projekte besuchen und CBM International repräsentieren.
  • die Verantwortung von CBM International gegenüber Kindern in der Öffentlichkeitsarbeit.

3. Verfahren, die Projektpartner betreffen

  • Es obliegt der Verantwortung des Regionalbüros, Verfahrensweisen zum Schutz von Kindern bei Projektpartnern zu fördern.
  • Projektpartner werden aufgefordert, eine Verpflichtungserklärung zum Kinderschutz als Teil ihres Vertrages mit CBM e.V. zu unterzeichnen.
  • Projektpartner werden gebeten, regelmäßig über den Stand der Aktivitäten zum Kinderschutz innerhalb der von CBM geförderten Projekte zu berichten.


In der Bestrebung, Kinder und gefährdete Erwachsene vor Missbrauch in CBM geförderten Projekten zu schützen, sollen Richtlinien und Trainingseinheiten die Verantwortung der Projektpartner umreißen.

Diese Richtlinien sollen folgende Punkte abdecken:
  • das Einstellungsverfahren von Personal für Projekte.
  • die Identifizierung von Anzeichen des Missbrauchs.
  • empfohlene Verfahrensweisen für das Melden von Vorfällen und die Handhabung von Beschuldigungen des Missbrauchs und unangemessener Verhaltensweisen.
  • Vorgehensweisen, um Kinder, die Opfer eines Missbrauchs wurden, und deren Familien zu beraten.
  • Vorgehensweisen, um gefährdete Familien zu beraten, damit ihre Kinder nicht in die Prostitution verkauft oder zu harter Arbeit gezwungen werden.
  • Techniken, um das Bewusstsein bei Familien, Gemeinden, Institutionen und den Kindern in den Projekten zu fördern.


(Dieses Dokument wurde von David Lewis im Auftrag der CBM Arbeitsgruppe zum
Kinderschutz erstellt und am 5. Dezember 2003 vom CBM e.V. Presiding Board genehmigt. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Mike Davies, Martin Rothmund und
David Lewis.)

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