1 Das Schutzverfahren für Kinder und Erwachsene
Der Schutz von Kindern und besonders schutzbedürftigen Erwachsenen ist eine zentrale CBM-Verpflichtung. Etwa 80 Prozent unserer weltweiten Programme richten sich an Kinder – von denen die meisten eine Behinderung oder ein Behinderungsrisiko haben. Kinder mit Behinderungen sind drei- bis viermal häufiger Opfer von Gewalt als ihre Altersgenossinnen und -genossen ohne Behinderungen. Erwachsene mit Behinderungen sind einem eineinhalbmal höheren Gewaltrisiko ausgesetzt als nicht behinderte Erwachsene – und Menschen mit psychischen Erkrankungen sind besonders gefährdet. Angesichts dieses hohen Risikos für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen ist die Einhaltung unserer Schutzrichtlinie von entscheidender Bedeutung.
Alle CBM-Mitarbeiter und Vertreter (Auftragnehmer, Berater, Besucher, Botschafter usw.) müssen die CBM-Schutzrichtlinie mit Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern und besonders schutzbedürftigen Erwachsenen kennen, unterzeichnen und einhalten. Von Partnerorganisationen erwartet die CBM, dass diese über eigene Richtlinien und Verfahren zum Schutz von Kindern verfügen.
Jeder kann einen vermuteten, beobachteten oder offenbarten Vorfall im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen an die CBM melden. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an safeguarding@cbm.org, um das Schutzverfahren einzuleiten. Wenn Sie anonym bleiben möchten, können Sie den Vorfall über das Whistleblowersystem melden (engl. Whistleblower auf Deutsch: Hinweisgeber).